Neue Beitragsbemessungsgrenzen ab 1. Januar 2018

01.12.2017 Steuer-News

Die für die Beurteilung der Krankenversicherungspflicht geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenzen betragen für die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versicherten Arbeitnehmer 59.400 €.

Für die bereits am 31. Dezember 2002 in der Privaten Krankenversicherung versicherten Beschäftigten beträgt die Grenze 53.100 €.

Ab 1. Januar 2018 gelten folgende Werte in der Sozialversicherung:

Zurück zur Übersicht