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Und für den kleinen Wissenshunger zwischendurch finden Sie nachfolgend ein paar interessante Fakten zu einigen außergewöhnlichen Steuerarten in Deutschland.

Wussten Sie?

Biersteuer

Biersteuer ist eine der ältesten Steuern auf Verbrauchsgüter und wurde bereits im Mittelalter erhoben. Steuerpflichtig sind Brauereien und Importeure.

Kaffeesteuer

Seit dem 18. Jahrhundert gehören Kaffeezölle zu den bedeutensten Finanzzöllen. Importeure und Röster zahlen die 1949 eingeführte Steuer.

Leuchtmittelsteuer

Diese Steuer wurde im Mittelalter auf Kerzenwachs erhoben und ging in der Barockzeit einher mit einer Luxusteuer auf Kerzen. Mitte des 19. Jahrhunderts als sich Petroleum als Leuchtmittel durchsetzte, wurden darauf zunächst Zölle erhoben, aus denen sich später die Mineralölsteuer entwickelte. 1993 wurde die Leuchtmittelsteuer abgeschafft.