Influencer & Steuern

Diese steuerrechtlichten Pflichten gelten für Influencer

Als Influencer stehen Sie im Rampenlicht, nicht nur auf Social Media, sondern auch bei den Finanzbehörden. Was viele nicht wissen: Es geht oft schneller als gedacht, dass man seine steuerlichen Pflichten unbewusst verletzt. Die aktuell stattfindenden Datenauswertungen des Landes NRW verdeutlichen, dass Einkünfte aus Social Media und Online-Kooperationen längst im Fokus stehen. Wer hier unvorbereitet agiert, riskiert unangenehme Überraschungen.

Viele Influencer starten ihre Tätigkeit mit Leidenschaft und Kreativität, allerdings weniger mit dem Blick auf das Steuergesetz. Genau hier entstehen typische Fehleinschätzungen:

„Produkte statt Geld sind doch keine Einnahmen.“
→ Falsch gedacht: Auch Sachleistungen wie kostenlose Produkte oder gesponserte Reisen zählen als Einnahmen.

„Social Media ist doch kein zu besteuernder Beruf.“
→ Das Finanzamt bewertet nicht die Branche, sondern die Einkünfte. Ob haupt- oder nebenberuflich: Einnahmen aus Influencer-Tätigkeiten sind grundsätzlich steuerlich relevant.

Wenn ich nichts vom Finanzamt höre, bin ich auf der sicheren Seite.“
→ Fehlanzeige: Das Finanzamt erwartet eine aktive Meldung durch den Steuerpflichtigen.

Natürlich bedeutet jede Steuerzahlung faktisch weniger Einkünfte. Doch ein falscher Umgang mit steuerrechtlichen Pflichten kann gravierende Folgen haben:

Verspätungszuschläge, hohe Zinszahlungen, Geldstrafen oder im schlimmsten Fall sogar eine Freiheitsstrafe. Wer rechtzeitig Klarheit schafft, verschafft sich nicht nur Sicherheit, sondern auch die Freiheit, sich voll auf das zu konzentrieren, was wirklich zählt – Ihre Reichweite, Ihre Inhalte, Ihre Community und Ihr Erfolg.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre individuelle Situation zu prüfen und zu bewerten. Ob Sie unsicher sind, jetzt steuerlich aktiv werden zu müssen, oder ob Sie bereits wissen, dass Sie Ihr Einkommen nicht korrekt gemeldet haben – wir begleiten Sie professionell. Auch im Falle einer Selbstanzeige oder im Rahmen einer anstehenden Betriebsprüfung stehen wir an Ihrer Seite und sorgen für eine geordnete Abwicklung. Kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich für ein kostenloses Erstgespräch.

Datum: 07.10.2025

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