Lohnbuchhaltung

Lohnbuchhaltung

Inhalt der Lohnbuchhaltung ist die Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnung. Dies umfasst das Übermitteln der Lohnsteuer an das Finanzamt, das Erstellen von Beitragsnachweisen für Krankenkassen, Personalstammdatenpflege, An- und Abmeldung der Mitarbeiter im gesetzlich geforderten Rahmen und die Erstellung arbeitnehmerbezogener Bescheinigungen und Statistiken.

Neben der notwendigen Zeit für diese Aufgaben wird eine fundierte Kenntnis der sich stetig ändernden Vorgaben des Steuer- und Sozialversicherungsrechts vorausgesetzt, weshalb besonders kleine und mittelständische Unternehmen diesen Bereich gerne outsourcen.

Mit einem Höchstmaß an Verantwortung und Vertraulichkeit übernehmen wir die Lohnbuchhaltung für unsere Mandanten und stehen auch beratend in diesem Bereich zur Seite. Unser Know-How und die langjährige Erfahrung mit diesem sensiblen Thema wird besonderes bei kurzfristigen Entscheidungen und Änderungen von unseren Kunden geschätzt.

Unsere Leistungen auf einen Blick:

Übernahme der betrieblichen Abwicklung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen
Regelmäßige Pflege von Personalstammdaten, Führung der Jahreslohnkonten, Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Meldeerfordernisse sowie die Erstellung von Dateien zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs und Buchungsbelegen für die Finanzbuchhaltung
Ausführliche Kenntnisse im Bereich Lohnsteuerrecht, Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht (in Abstimmung mit RA)
Unterstützung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
Stetiger Informationsaustausch über Ihre aktuelle Situation
Einsatz modernster digitaler Medien (Datev)

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+49 (0)5 71 / 828 50 0

info@steuerberater-mi.de

Uferstr. 5, 32423 Minden

Wir freuen uns auf die gemeinsame Zusammenarbeit.

Ob per Mail, per Telefon oder bei einem persönlichen Termin in unserer Kanzlei. Der persönliche Kontakt zu unseren Mandanten und denen, die es werden wollen, ist ein Eckpfeiler unserer Philosophie.

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